Das DV4 war in meinem Preisrahmen. Es gab aber mehrere Gründe, warum ich es sehr schnell aussortiert habe.
Sie können keine Kamera anschliessen, ausser wenn Sie die Kamera gegen ein Okular austauschen, das war eigentlich schon mein KO-Kriterium.
Trotzdem habe ich mir natürlich die gleichen Proben unter dem DV4 angeschaut.
40-50fache Vergrößerung erreichen Sie dann nur mit der Vorsatzlinse 1,6x. Damit machen Sie sich aber den Arbeitsabstand kaputt, das Bonntec hat gemessene 117 mm Arbeitsabstand bei 50fach. Das Stemi 2000 hat laut Prospekt 92 mm, aber beim DV4 sind sie bei 48 mm, das ist schon eine Einschränkung.
Weitere Pluspunkte pro Bonntec sind die 22 mm Sehfeld.
Das DV4 war also chancenlos. Herr Jülich formuliert es dann anders, Herr Seiler, Sie gehören nicht in die Zielgruppe.
Wenn Sie im direkten Vergleich zwischen Stemi 2000c und Bonntec Zoom Advanced 2 die Vor-und Nachteile betrachten, dann ist das Stemi 2000c in fast jedem Punkt ein kleines Stückchen besser, außerdem ist es natürlich in den Punkten Servicesicherheit und Ausbaufähigkeit eine andere Liga. Es paßt aber nicht zu meiner Brieftasche, es war eine interessante Referenz, stand aber nie ernsthaft zur Debatte.
Ich will einmal auf die beiden Punkte eingehen, wo meiner Meinung nach das Bonntec Zoom Advanced 2 Vorteile hat.
Spätestens ab 80fach ist der kombinierte Grob-Feintrieb eine ganz tolle Lösung und was mir auch gefällt, man hat einen durchgehenden Antrieb, anders als beim S-Stativ von Zeiss, wo man immer wieder den ganzen Trieb lösen und auf der Säule verschieben muß.
Ein anderer Vorteil ist die Fokusposition unabhängig von der eingestellten Vergrößerung. Sie stellen das Bonntec bei irgendeiner Vergrößerung scharf und dann bleibt diese Schärfe weitestgehend erhalten, auch wenn Sie die Vergrößerung wechseln. Das habe ich beim Stemi 2000c anders in Erinnerung.
Meine kleinen Quarznadeln zeigt das Stemi geringfügig kontrastreicher und auch die Auflösung ist etwas besser, aber bei mir ist es wie bei der Regierung, alle Wünsche stehen unter Finanzierungsvorbehalt.
Walter Seiler