Die annähernd millimetergenau messenden Distanzmesser wie Ihr Bosch DLE 50 oder der Leica Disto (den es in verschiedenen Varianten gibt) benutzen einen Rotlicht-Laser im sichtbaren Wellenlängenbereich (beim Leica Disto 675 nm), mit dem Sie das Objekt unter Beobachtung des erzeugten roten Lichtpunktes anpeilen. Damit Sie diesen Lichtpunkt bis zur maximalen Meßentfernung auch bei (nicht zu hellem) Tageslicht sehen können, muß er ziemlich hell sein, also eine ziemlich hohe Strahlungsleistung haben. Wenn jemand in diesen Strahl schaut, entsteht insbesondere bei kurzer Entfernung ein extrem heller Lichtpunkt auf der Netzhaut, der sehr stark blendet und eventuell die Netzhaut zumindest vorübergehend schädigen kann. Auch wenn die zugelassene Strahlungsleistung (gemäß der angegebenen „Klasse“, bei Disto und Co. fast immer Klasse 2, aber bei großen Vermessungsgeräten bis zu Klasse 3R, die nach aktuellen Erfahrungen bei Entfernungen bis mindestens 50 m gefährlich fürs Augen werden können) gesetzlich so begrenzt ist, daß zumindest eine dauerhafte Schädigung kaum zu erwarten ist, ist doch schon allein die Blendwirkung sehr unangenehm. Der bei der gesetzlichen Grenzwertfestlegung berücksichtigte Lidschlußreflex mit ca. 0,25 s Reaktionszeit ist aber fragwürdig, weil der Reflex bei den langen Wellenlängen nahe 700 nm nicht immer so pflichtgetreu wie bei Weißlicht funktioniert. Es laufen an einigen Universitäten Untersuchungen, die evtl. irgendwann zu einer Verschärfung der Grenzwerte führen könnten. Über eine Reduzierung der Grenzweite um bis zu eine Zehnerpotenz würde ich mich nicht wundern.
Die in Ferngläser eingebauten oder z.B. für Jäger und Golfer angebotenen Entfernungsmesser mit integriertem „halben Fernglas“ als Peilinstrument wie z.B. der hier schon mehrfach erwähnte Swarovski Laser Guide dagegen benutzen einen Infrarotstrahl, den das Auge nicht sehen kann, was bedeutet, daß viel weniger der Strahlung absorbiert wird (nur etwa 1/10 dessen, was bei Rotlicht gleicher Strahlungsleistung absorbiert würde, oder weniger) und keine Rhodopsinspaltung in den Zapfen bzw. Stäbchen der Netzhaut auslöst. Es kommt also nur zu einer relativ geringen Wärmebelastung, die bei den praxisrelevanten Entfernungen keinen dauerhaften Schaden anrichtet. Dennoch sollte niemand mutwillig andere mit solchen Geräten im Kopfbereich anpeilen, damit die angepeilte Person nicht Gefahr läuft, unnötig mit dem Auge in das Strahlenbündel zu gelangen und „in den Laser zu schauen“.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich vor unsachgemäßer Handhabung von Grünlasern warnen, die manche Hobby-Astronomen verwenden, um am nächtlichen Himmel zu peilen und z.B. Zuschauern zu zeigen, welche Stelle am Himmel sie betrachten sollen, um z.B. ein bestimmtes Himmelsobjekt oder Sternbild zu finden. Die Grünlaser arbeiten mit 532 nm Wellenlänge, bei der die Absorption in der Netzhaut etwa um den Faktor 10 größer ist (weshalb man die Helligkeit als so sehr viel höher empfindet), so daß schon nach sehr kurzer Einwirkzeit eine beträchtliche Temperaturerhöhung auf der Netzhaut stattfindet und zu irreversiblen Schäden führen kann. Wer einen Grünlaser benutzt, sollte daher allergrößte Vorsicht walten lassen, um anderen und auch sich selbst nicht in die Augen zu leuchten. Dabei sind auch spiegelnde Objekte zu beachten, z.B. ebene Glas-, Lack- und polierte Metallflächen, die bei passendem Einfallswinkel einen sehr hohen Anteil der Strahlungsleistung aus völlig unerwarteter Richtung ins Auge anwesender Personen oder gar der mit dem Laser hantierenden Person selbst lenken können.
Walter E. Schön