Ich sehe es so, dass das Glas lediglich unbenutzt sein muss, um als fabrikneu zu gelten. Anders als z.B. Autoreifen altern Ferngläser erst mal nicht in einer so kurzen Zeitspanne von wenigen Jahren, der Gebrauchswert ist also nicht eingeschränkt. Rechtlich ist das alte Glas daher wohl nicht zu beanstanden. Im Gegensatz zu dem des angesprochenen Reifens, der z.B. beim Wohnwagen nach sechs Jahren ab Herstellungsdatum gewechselt werden muss, um die 100 km Zulassung zu erhalten. Auch würde ich mit einem sechs Jahre alten Reifen keine 220 km/h mehr mit dem Pkw (ohne Wohnwagen...) fahren wollen.
Zurück zum Fernglas: Ärgerlich ist es natürlich, wenn mittlerweile eine Modellpflege stattgefunden hat, aber die Hersteller sind schlau und lassen diese meistens nicht in die Typenbezeichnung einfließen, daher kaum nachzuweisen, wenn es nicht offensichtlich zu sehen ist. Der Umschlag von Ferngläsern ist sicherlich zu gering, um alle zwei Jahre die Modellnamen zu wechseln, dann würden die kleineren Händler ihre Lagerware niemals zum angestrebten Preis verkaufen können.
Mir ist es mit meinem HT übrigens ähnlich ergangen, und ich war sogar beim Händler im Laden, aber die Seriennummer hatte ich natürlich vor Ort nicht kontrolliert. Das Glas war flammneu und funktional einwandfrei, also alles ok. Aber irgendwie wurm es einen doch, zumal es beim HT ja einige Mopf Maßnahmen gegeben haben soll.
BoB
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 07.10.16 23:13.