Registrierungsdatum: 11 Jahre zuvor
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Hallo Hans,
korrekt, und die Patentanwälte haben das dann wohl auch entsprechend formulieren müssen, so dass das Porro II Prisma nicht unter den Patentschutz fällt. Ich glaube (habe das jetzt aber nicht nachgelesen), man definierte die Erfindung u.a. über das Verkippen der Kittfläche (beider Teilprismen) aus der Senkrechten heraus, mit den Resultat, dass sich der Achsenversatz verringert. Beim Porro II also keine Verkippung und somit auch kein Patentschutz. Die Juristen verstehen vermutlich ihr Handwerk ebenso wie die Erfinder ...