Frohe Ostern allen, erstmal! (Auch so kalt wie hier in Freiburg?)
Ohne mich in die Diskussion einzumischen und die Gemüter nicht noch aufzuheizen eine grundsätzliche Frage: wie verhält es sich genau gesehen mit der Garantie bei kleinen "Objekten"?
Wenn ich mein in Jülich gekauften Citroen in Freiburg zur Reparatur bringe, dann freut sich der hiesige Händler über den Auftrag! Sollte noch Garantie bestehen, so bekommt die hiesige Werkstatt die Kosten der Reparatur von der Fa Citroen, und nicht von mir, gezahlt.
Bei Kaffeemaschinen und Ferngläsern dürfte es insofern anders sein, weil man normalerweise nicht erwartet, dass die Reparatur von einem Händler durchgeführt wird. Sogar, wenn dieser Händler über eine Reparaturwerkstatt verfügt, wird er das Objekt an den Hersteller oder seinen akkreditierten Repräsentanten schicken (- müssen). Das wird ihn natürlich unbezahlte Arbeit, wenn nicht sogar Porto kosten. Nun kann es sein, dass ich besagte Kaffeemaschine (etc) in einem frühren Leben in Jena erstanden und nun in Lörrach wohne. Der Fall ist natürlich heikel und es ist mir bewusst, dass ich auf die Kulanz des hiesigen Jura- oder Saeco-Händler angewiesen bin, ich würde mich also zunächst entschuldigen, dass ich ihn störe, und ihn nur um eine kurze Prüfung bitten, denn ein Fachmann kann meistens mit einem Blick feststellen, ob etwas nicht in Ordnung ist. Ich würde auch erklären, warum ich ihn und nicht den Händler, bei dem ich gekauft habe, aufsuche. Wenn er merkt, dass ich nun in seine Stadt gezogen bin, wird er sich wahrscheinlich denken, dass sein Entgegenkommen mich bewegen könnte, in Zukunft sein Kunde zu werden - bei Neukäufen. Dies alles bewegt sich natürlich im Bereich der nicht zwingenden Möglichkeiten und erfordert schon etwas Fingerspitzengefühl beiderseits.
Marc Champollion