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Hausratversicherung auch für Ferngläser!

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06. August 2008 07:29
Die Regelungen bei der Reisegepäckversicherung kenne ich nicht, aber eigentlich sollte damit auch Ihr Fernglas, das ja zu Ihrem Reisegepäck gehört, versichert sein.

Eine Hausratversicherung deckt über die sog. Außenversicherung den Verlust oder die Beschädigung von Teilen Ihres Hausrats, zu dem ja Ihr Fernglas auch im Urlaub gehört, gegen Einbruchdiebstahl und Raub, wenn sich dieser bis zu 3 Monaten außerhalb der Wohnung, also z. B. im Hotelzimmer oder zeitweilig im Kofferraum Ihres Fahrzeuges befindet. Wobei ich die Regelungen zum Fahrzeugdiebstahl bzw. -einbruch nicht genau kenne(Darf etwas offen im Fahrzeug liegen oder nicht?).

Also, hoffentlich gut versichert!
Jan Münzer

PS Aber eigentlich gehört das Fernglas doch um Ihren Hals, wenn Sie grad' nicht durchsehen! Ausreden sind da nur zulässig, wenn Sie ein ganzes Arsenal von fernoptischen Instrumenten im Urlaub dabeihaben. Dann müssen Sie aber auf die Höhe des max. Erstattungsbetrages bei der Außenversicherung achten, das sind oft max. 10% der Gesamtversicherungssumme oder z.B. höchstens 'nur' 12.000 Euro.
Thema Autor Klicks Datum/Zeit

Reisegepäckversicherung auch für Ferngläser?

Uwe Bart 1437 06. August 2008 00:24

Hausratversicherung auch für Ferngläser!

Jan Münzer 921 06. August 2008 07:29

Reisegepäckversicherung unsinnig

OhWeh 870 06. August 2008 08:41



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