Wenn Sie keinen Zeugen haben, der bestätigen kann, daß das Glas morgens noch trocken und OK war und erst nach dem Einsatz im Regen innen beschlagen war, dürfte es schwierig sein einen Beweis zu erbringen. Da sind Sie wohl auf Kulanz des Herstellers angewiesen. Zumindest bei seriösen Herstellern wird das auch kein Problem sein.
Falls Ihr Handbuch nichts anderes sagt, würde ich davon ausgehen, daß das Glas innerhalb der Garantiezeit wasserdicht bleiben muss. Danach haben Sie sowieso keine rechtlichen Ansprüche mehr.
Was hat der Händler damit zu tun? Der Händler hat in der Garantiezeit doch das Glas nur einzuschicken oder irre ich mich hier? Wenn er das nicht tut, würde ich es selber tun.
Die angegebene Druckwasserdichtigkeit ist so eine Sache. Die Prüfung ist eine statische Prüfung. Sie besagt nur, daß man das Glas in diese Wassertiefe ablegen kann und dann kein Wasser eindringt. In der Praxis können Wassertropfen durch ihre kinetische Energie deutlich höhere lokale Drücke an der Dichtung erzeugen, wenn diese offenliegt. Bei guten Konstruktionen wird man hier vorgeschaltete Labyrinthe (Spalte) finden um den Tropfen diese Energie zu nehmen.
Wie lange die Dichtung dicht bleibt, hängt von vielen Faktoren ab und kann pauschal nicht beantwortet werden.
Mit freundlichem Gruß,
P. Nisius