Hallo Herr Münzer,
hierzu (Schriftgröße)kann ich Ihnen einen Auszug aus der Rheinschifffahrtverordnung etwas beisteuern:
Die Kennzeichen nach den Nummern 1 und 2 sind in gut lesbaren und dauerhaften lateinischen Schriftzeichen anzubringen. Die Höhe der Schriftzeichen muss beim Namen, der einheitlichen europäischen Schiffsnummer und der amtlichen Schiffsnummer mindestens 20 cm, bei den anderen Zeichen mindestens 15 cm betragen. Die Breite der Schriftzeichen und die Stärke der Striche müssen der Höhe entsprechen. Die Schriftzeichen müssen in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein.
Es ist lediglich das Minimum der Schriftgröße vorgeschrieben, kann also
bei jedem Schiff unterschiedlich sein.
Viele Grüße
Theo Neuberger