Zum Thema Frechheit hab ich folgenden Vergleich gebracht:
"Würden Sie mir erlauben in Ihrem Wohnzimmer eine Verkaufsparty (z.B. für mehr oder weniger nützliche Plastikteile um keine Firmen zu nennen) zu veranstalten, von der Sie keinen Vorteil haben, aber alle Kosten tragen."
Dieser Vergleich übersetzt den Vorgang, nicht zulässige Benützung von fremden Eigentum durch fasty meiner Meinung nach treffend.
Wohnung = homepage von Hr. Jülich
"Geschäftmachen/ -anbahnen" durch einen Dritten in beiden Fällen in ähnlicher Weise.
Die Frechheit besteht ja nicht in der Tatsache, dass fasty das Fernglas angeboten (oder darauf hingewiesen) hat. Die Frechheit besteht darin, sich darüber Aufzuregen, wenn der Eigentümer einer Sache (= Hr.J.) von seinem Recht Gebrauch macht, Dinge auf SEINER homepage nicht zu wünschen und daher zu LÖSCHEN.
Außerdem hat er dies auch recht höflich erklärt.
mfG JC_4
p.s. Bin kein rechtlich ausgebildeter Fachmann (=Jurist..), hab nur einige Bekannte/Verwandte, die sich mit Rechtssachen auskennen.
p.p.s. Soviel ich weiß, haftet nach Deutschem Recht, jeder Betreiber für ALLE links aus SEINER homepage. Suchen Sie mal zu dem Thema nach: Haftung AND homepage.