Danke für den Tip, Manfred.
Was die Erlaubnis zum Betrieb der WiKas betrifft, so wird da ein ziemlich übler Hype durch die Datenschützer veranstaltet. Wenn ich mir manche Innenstadt ansehe, kann ich nur sagen: die Herrschaften haben auf ganzer Linie versagt. Und das versuchen sie jetzt insbesondere im Bereich der Jägerei wieder wettzumachen, indem sie hier von Verboten faseln. Die jedoch kann ich als Privatperson nicht nachvollziehen, da ich die Daten lediglich für den Privatbereich sammle und der ist vom BDatSchG meiner Meinung nach ausgenommen. (private und familäre Zwecke).
Mit der gleichen Berechtigung könnte man auch das Digiscoping oder die Verwendung von HiTec-Digitalkameras mit dicken Telebrummern verbieten oder auch den Gebrauch von Helmkameras durch Mountainbikern, vornehmlich auf Wanderwegen. ;-)
Abgesehen davon: In welchem Höhenbereich sich in der Regel Nisthilfen für Höhlenbrütern befinden, muss ich gerade Dir wohl nicht sagen. Da kennst Du dich um Längen besser aus als ich. :-) Und: ich warte nur auf einen der Datenschützer, der deswegen Krawall schlägt, weil eine meiner Wildkameras in luftiger Höhe von ca. 3 - 5 m über dem Boden angebracht ist und er Bedenken hat, dass ich einen Pilzsammler dabei ablichte, wenn er am Stammfuß zwischen Steinpilz und Röhrling mal kurz aus der Hose muss.
Der Justiziar eines Landesjagdverbandes, mir ist derzeit entfallen, welcher Verband es war, hat dem Landesdatenschutzbeauftragten den exakten Standort der Wildkameras in seinem Revier angezeigt - und wartet auf den Bußgeldbescheid bzw. die Einleitung des OWi-Verfahrens - bisher erfolglos.
Was Wildkameras vermögen, sieht man hier:
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www.wn.de]
Hätte der Fallensteller mit der Fotofalle auf die faden und absurden Bedenken der Datenschützer gehört, hätte der Professor in Bielefeld nie erfahren, wie es "seinem" J3-gelb geht.