Ob von privat oder Händler spielt für den Sachverhalt keine Rolle.
Du wirst seitens des Verkäufers nicht über den Tisch gezogen, das ist das entschiedene.
Er führt transparent alle Parameter für eine Kaufentscheidung auf, was willst du noch?
Eine Rückgabe ist wäre nur dann erforderlich, wenn das Glas nicht wie beschrieben NEU wäre, somit ohne jeglichen technischen, mechanischen oder optischen Mangel.
Und den Anspruch hättest du dann, auch wenn er den Artikel wie aufgeführt nicht zurück nimmt.
Abseits dessen tritt er mit der Rechnung die Gewährleistungsansprüche und die Garantie an den Händler ab.
Eure Herangehensweise ist falsch, m.E.