Reinhard, besten Dank für diesen Bericht. Hilft mir wirklich sehr weiter, da ich mir jetzt mit Sicherheit kein EDG mehr und auch nichts anderes von Nikon kaufen werde.
Inhaltlich: Nikon gibt 10 Jahre Garantie, dh. das wäre dann ja auch die Mängelfrist, und sie müssen genügend Ersatzteile haben, um innerhalb dieser Mängelfrist "nacherfüllen" zu können. Und selbst wenn die Mängelfrist nur die üblichen gesetzlich vorgeschriebenen zwei Jahre wären, müssen Ersatzteile da sein. Das Glas wird ja noch verkauft.
Zwar liegt hier kein Garantiefall, keine Nacherfüllung vor, aber einfach so abspeisen würde ich mich nicht lassen. Die Ersatzteile sind da, werden Dir aber verweigert. Sehr frech.
Wobei man auch argumentieren könnte, dass Nikon innerhalb der Garantiezeit nachweisen muss, dass der Schaden nicht in ihrem Verschulden liegt - nämlich durch Materialfehler oder Konstruktion. Dass ein Swarovski, Leica einen solchen Sturz zumindest was die Fokusmechanik betrifft überstehen würde... Ich glaube, ich würde einen Brief selbst schreiben und den zweiten ggf. von meinem Anwalt, das sollte für 150.-/eine Stunde Aufwand möglich sein.
Ich würde das auch mal im Birdforum posten.