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Das ist auf jeden Fall ein Mangel...........Ich würde auch ein neues Auto reklamieren, wenn die Kotflügel in unterschiedlichen Farbtönen schimmern. Obwohl das Auto super fährt.
.............. glaube mir, ich wusste das so ein Beitrag folgen wird.
Frage bleibt, die ich nicht zu klären versuche, ob ein Rechtsanspruch besteht,
nach emotionalen Befindlichkeiten oder Annahmen richtet sich unsere Rechtsprechung zum Glück nicht.
Ein Mangel besteht allerdings auch und beschreibt sich im jur. Konsens, wenn die Sache sich für die übliche Verwendung eignet aber eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art unüblich ist und der Käufer der Sache nach aber erwarten kann.
Wenn Swaro also nachweisen kann, so vermute ich mal, es sei relativ üblich unterschiedliche Vergütungen zu fertigen,............. naja,.......... da darf jeder darüber streiten. Ich tue das nicht. Aber verstehen kann ich deinen Einwand zu der Sachlage schon.
Lackierungen, wie erwähnt, unterschieden sich von Vergütungen, allein vom Zweck her schon.