Ja, das läßt sich berechnen, wenn man die Brennweite des Objektivs kennt. Bei Vereinbarung folgender Formelzeichen
f = Objektivbrennweite [mm]
a = alte Nahgrenze [mm]
n = neue Nahgrenze [mm]
d = zusätzlicher Verschiebeweg [mm]
lautet die schnell von mir aus der allgemeinen Abbildungsgleichung hergeleitete Formel zur Berechnung:
neue Nahgrenze n = f·[a(f+d)-df]/[fˆ2+d(a-f)]
Setzt man a = 9000mm und d = 2mm gemäß Ihren Angaben ein, dann ergibt sich, wenn man die Maßeinheit mm der Einfachheit halber (aber mathematisch nicht korrekt, ich bitte um Nachsicht) in der Formel wegläßt, die
neu Nahgrenze n = f·[9000(f+2)-2f]/[fˆ2+2(9000-f)]
Ich kenne die Brennweite der Objektive dieses Fernglases nicht, aber sie könnte etwa in der Größenordnung von 250 mm liegen. Dann wäre die
neue Nahgrenze n = 250[9000(250+2)-2·250]/[250ˆ2+2(9000-250)]
= 250·[9000·252-500]/[62500+2·8750]
= 250·[2268000-500]/[62500+17500] = 250·2267500/80000
= 566875000/80000 = 7085,9375 [mm]
Sie kämen dann also auf eine neue Nahgrenze von 7,086 m. Nur wenn die Brennweite der Objektive deutlich kürzer sein sollte (was ich kaum für müglich halte, weil dann das Öffnngsverhältnis größer als 1:3 wäre), besteht ein Chance, Ihren Wunschwert 6 m zu erreichen.
Wenn Sie die Brennweite der Objektive ermitteln können, können Sie die obige Formel ja mal mit den richtigen Werten durchrechnen, um zu sehen, ob sich Ihre Mühe des Umbaus lohnt.
Walter E. Schön