Leider kann ich zur rechtlichen Situation nichts sagen, aber ich weiß, daß auch in der DIN- bzw. ISO-Norm für gewisse Nennwerte Toleranzen festgelegt sind, z.B. für die Brennweitenangabe von Fotoobjektiven eine Toleranz von 6%. Das heißt, daß ein Kleinbild-Normalobjektiv, das als 50-mm-Objektiv deklariert ist, eine Brennweite zwischen 47 mm und 53 mm haben muß. Bei der Spektivöffnung könnte es ähnlich sein. In Ihrem Falle ist die Abweichung nur -3,75%, also möglicherweise im zulässigen Rahmen.
Ich sähe in diesem Punkt nicht unbedingt einen triftigen Reklamationsgrund, sofern alles andere stimmt, denn der allein davon herrührende Helligkeitsverlust ist nicht so riesig (-7,36%). Das Auf- oder Abrunden zugunsten eines besser erscheinenden runden Wertes (also bei der Öffnung ein Aufrunden, bei z.B. der Intermodulationsverzerrung eines HiFi-Verstärkers ein Abrunden) ist durchaus üblich, wenn auch nicht im Interesse des Käufers. Aber da es ganz ohne Toleranzen nicht geht, ist es halt eine Frage der Toleranzgröße.
Tragen Sie also am besten mal alle Ihre Kritikpunkte zusammen: Öffnungsgröße, Transmission (dazu hatte ich vor längerer Zeit mal hier ausführlich beschrieben, wie man mit sehr hoher Genauigkeit die Transmission verschiedener Ferngläser oder Spektive miteinander vergleichen kann: von vorn gegen ein von der Sonne beschienenes weißes Blatt Papier hineinschauen), evtl. Farbstich, Mitten- und Randschärfe, Verzeichnung, Spielfreiheit der Fokussierung usw. Wenn da genügend Mängel zusammenkommen und Sie mit der Liste (um bei der Reklamation im Eifer des Gefechts nichts zu vergessen) zu Ihrem Händler gehen und evtl. bereit sind, noch ein wenig aufzuzahlen, um etwas Besseres zu bekommen, sollte er doch mit sich reden lassen.
Viel Glück dabei!
Walter E. Schön