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Re: Überprüfung der Vergrösserung

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22. August 2005 09:16
Gestern kam bereits innerhalb weniger Minuten die Antwort des Anbieters auf meine eMail-Anfrage. Ich habe daraufhin hier einen Kommentar dazu geschrieben, sehe jetzt aber leider, daß er aus unerfindlichen Gründen nicht im Forum angekommen ist (beim Abschicken muß etwas schiefgelaufen sein). Daher nun nochmals die durch Kopieren eingefügte Originalantwort des Anbieters:

„Ich habe ehrlich keine Ahnung ich gebe nur die Hersteller-Beschreibung die auf der Packung bzw. auf dem Fernglas selbst steht wieder . Nachfragen geht leider auch nicht ist ein China Import.
mfg clemens“

Das ist ein typischer Fall von „Sich-dumm-Stellen“. Da der Anbieter Ihnen ein solches Fernglas verkauft hat und nun zwei weitere bei eBay anbietet, kann es sich wohl nicht um einen Privatverkäufer handeln. Als gewerbsmäßiger Anbieter sollte er aber über seine Produkte Kenntnis haben. So versucht er, sich aus der Affäre zu ziehen.

Herrn Werners Ansicht, daß Sie keine Handhabe gegen den Verkäufer besäßen, da nicht explizit eine 20fache Vergrößerung in der Auktion genannt ist, teile ich nicht. Eine Angabe wie „20x50“ auf einem Fernglas ist seit mehr als 100 Jahren international als Angabe der Vergrößerung (erste Zahl) und des Öffnungsdurchmessers in Millimeter (zweite Zahl) üblich. Sich darauf herauszureden, es handle ich nur um eine Phantasiezahl als eine Art Modellbezeichnung ohne weitere Bedeutung, dürfte vor keinem Gericht Wirkung hinterlassen.

Ich würde deshalb an Ihrer Stelle dem Verkäufer mitteilen, daß Sie auf Rücknahme des Fernglases wegen nachweislich falscher Angaben und auf Erstattung des Kaufpreises einschließlich Ihrer Versandkosten bestehen. Sollte er dies verweigern, hätte ich keine Hemmungen, ihm mit einer Klage sowie einer Beschwerde bei eBay zu drohen. Ich finde, daß man gegen solche unfaire Machenschaften vorgehen und weiteren Schaden bei anderen ahnungslosen Käufern verhindern sollte, auch wenn der Aufwand eigentlich in keinem rechten Verhältnis zur Höhe des Schadens steht. Andernfalls wäre das Resignieren für derart skrupellose Händler geradezu eine Aufforderung, in dieser betrügerischen Tour weiterzumachen. Ich werde dem Anbieter in diesem Sinne jetzt auch eine eMail zuschicken, doch habe ich (im Gegensatz zu Ihnen) natürlich keine Handhabe gegen ihn, weil er mir nichts verkauft hat und ich somit durch ihn nicht geschädigt wurde. Und ich werde mich hüten, nur deshalb einen solchen Schrott zu kaufen, um gegen den Händler vorgehen zu können (er könnte ja im Streitfalle durch Vorlage meiner eMails nachweisen, daß ich sehr wohl wußte, daß die Angabe auf dem Fernglas nicht stimmen kann).

Walter E. Schön

Thema Autor Klicks Datum/Zeit

Überprüfung der Vergrösserung

Sir Raven 1840 19. August 2005 22:31

Re: Überprüfung der Vergrösserung

Achim 976 20. August 2005 07:56

Re: Überprüfung der Vergrösserung

Thomas Becker 990 20. August 2005 09:32

Re: Überprüfung der Vergrösserung

Walter E. Schön 1039 20. August 2005 14:14

Re: Überprüfung der Vergrösserung

Sir Raven 993 21. August 2005 21:23

Re: Überprüfung der Vergrösserung

Walter E. Schön 986 21. August 2005 22:26

Re: Überprüfung der Vergrösserung

Walter E. Schön 919 22. August 2005 09:16

Re: Überprüfung der Vergrösserung

Andreas Werner 1142 21. August 2005 22:26

Re: Überprüfung der Vergrösserung

Sir Raven 1325 22. August 2005 13:45



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