Ohne Jurist zu sein, kann man wohl kaum einen Rat geben, welche Chancen man hat, von der Versicherung mehr zu verlangen als dieses angebotene absolute Minimum (Ihre Versicherung tut auf diese Weise alles, um das negative Image der sich stets um die zugesicherte Leistung drückenden Versicherungen zu bestätigen!).
Auch wenn die Sicht durch das Fernglas zunächst nicht beeinträchtigt zu sein scheint, halte ich eine Überprüfung im Werk mit Entfernung der Splitter für dringend geboten. Denn ...
1. ... können die vagabundierenden Splitter später Schaden verursachen, wenn sie sich z.B. irgendwo innerhalb der Strahlengangs festsetzen und dann doch die Sicht verschlechtern oder wenn sie sich an beweglichen Teilen der Innenfokussierung verklemmen;
2. ... splittert das Glas nur, wenn ein ERHEBLICHER Druck an der betreffenden Stelle beim Fall aufgetreten ist, und das kann (bei Betrachtung von außen durchs Objektiv nicht bemerkbar) die Halterung verbogen oder gelockert haben, so daß die Justage verändert ist oder sich später noch verändern wird. Ich habe große Zweifel, daß nach einem solchen Fall die Justage noch in Ordnung sein soll. Vermutlich ist die Lageveränderung des Prismas nur so gering, daß Sie es (jetzt) noch nicht merken.
Wenn bei einem wasserdichten, also hermetisch verschlossenen Fernglas zum Entfernen der Splitter und zur Überprüfung der Halterung an der Splitterstelle das Fernglas geöffnet werden muß, wäre es Unsinn, dann nicht gleich auch das beschädigte Prisma zu ersetzen.
Meines Erachtens hat Ihr Versicherungsvertreter hier allzu offensichtlich den Naiven gespielt, der einfach annimmt, daß kein größerer Schaden entstanden sein, wenn man nicht gleich darüber stolpert. Ich würde mich deshalb nicht auf diesen Handel einlassen, zumal der angebotene Betrag als Wertminderung eindeutig zu niedrig angesetzt ist. Versuchen Sie doch, ein solches Fernglas einmal in einwandfreiem Zustand und dann mit diesem Schaden zu verkaufen. Ich vermute, daß Sie da beim defekten Glas mindestens 200 Euro im Preis nachgeben müßten, um einen Käufer zu finden (falls Sie ihm den Schaden nicht heimtückisch verschweigen).
Eine Befürchtung, daß das Prisma später platzen könnte, hätte ich allerdings nicht. Denn optische Gläser werden – zumal in dieser Qualitätsklasse – bei der Herstellung gundsätzlich sehr langsam abgekühlt, um so gut wie völlig spannungsfrei zu sein (andernfalls wäre schon bei der Glasbearbeitung die Gefahr des Platzens nicht auszuschließen und es könnten auch Doppelbrechungseffekte entstehen).
Teilen Sie uns doch bitte mit, um welche Versicherungsgesellschaft es sich handelt, damit wir wissen, um welche wir künftig einen großen Bogen machen müssen! Und schlagen Sie dem Versicherungsvertreter vor, sich hier im Forum zu den obigen Argumenten zu äußern.
Walter E. Schön