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Verbraucherrecht (Themenfremd?)

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15. Juli 2008 18:50
Ich hätte eine Frage zum Verbraucherrecht in Deutschland.
(Juristische Fragen, vielleicht nicht ganz uninteressant).
Eine Firma X bietet über das Internet Produkte (Ferngläser) an, und gibt an, dass die Ferngläser bei Mängeln GLEICH an den Erzeuger (auch in D) geschickt werden sollen. Ist dies zulässig? Den Vertrag schließe ich ja mit der Firma X ab.
Soweit ich herausgefunden habe, muss der Verkäufer (wenn es eine Firma ist) die Mängelfreiheit bei Melden des Mangels innerhalb von 6 Monaten beweisen. NACH 6 Monaten muss der Käufer den Mangel beweisen (Beweislastumkehr). Gilt nicht bei Kauf unter Privaten.
Ausbessern des Mangels durch Nachbessern (Reparatur) oder Umtausch. Der Käufer kann vom Kauf zurücktreten oder eine Preisminderung verlangen.
Was gilt, wenn der Verkäufer (der eine Firma hat) als "Privatperson" über das Internet verkauft (über die mögliche/wahrscheinliche Steuerhinterziehung rede ich gar nicht)? Kann er so die "strengeren" Regelungen für Firmen umgehen?
Vielleicht hat jemand mit solchen Fragen schon zu tun gehabt (hoffentlich nicht als Betroffener = Käufer)?

Quelle z.B. w ww.anwaltseiten.de/rechtsgebiete/verbraucherrecht/rechte-des-kaeufers
Thema Autor Klicks Datum/Zeit

Verbraucherrecht (Themenfremd?)

JC_4 1409 15. Juli 2008 18:50

Das Ikea-Prinzip

Robert Fritzen 869 15. Juli 2008 20:26

Re: Das xxxx-Prinzip

JC_4 855 15. Juli 2008 20:44

Re: Das xxxx-Prinzip

René 731 16. Juli 2008 10:18

Gewährleistung ist nicht abwälzbar

OhWeh 879 16. Juli 2008 11:07



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