Sie haben in der EU? Zumindest aber in Deutschland immer 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler, diese Gewährleistung kann der Händler nicht auf den Hersteller abwälzen, er steht in der Pflicht. Nach 6 Monaten geht allerdings die Beweispflicht, daß der Mangel nicht auf Mißbrauch zurückgeht, sondern aus einem "Schlechtgerät" resultiert, bei Ihnen.
Bei gebrauchten Sachen kann die Gewährleistung per Einzelvertrag oder AGBs auf 1 Jahr beschränkt werden, weniger nicht, es sei denn es wird durch Formulierungen wie etwa "zum Ausschlachten, defekt, für Bastler, oder ähnlich" schon beim Angebot kein funktionierendes Gerät versprochen.
Für Privatverkäufer (privat an privat) gilt das nicht, es muß hierfür aber ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß es ein Privatverkauf ohne jegliche Gewährleistung ist.
In der Praxis kaufte ich bei einem von Ihnen geschilderten Händler bestimmt nichts. Selbst mit Rechtsschutzversicherung wäre es mir den Ärger nicht wert.
Carpe Diem!
OhWeh
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 16.07.08 11:09.