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Gewährleistung ist nicht abwälzbar

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16. Juli 2008 11:07
Sie haben in der EU? Zumindest aber in Deutschland immer 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler, diese Gewährleistung kann der Händler nicht auf den Hersteller abwälzen, er steht in der Pflicht. Nach 6 Monaten geht allerdings die Beweispflicht, daß der Mangel nicht auf Mißbrauch zurückgeht, sondern aus einem "Schlechtgerät" resultiert, bei Ihnen.

Bei gebrauchten Sachen kann die Gewährleistung per Einzelvertrag oder AGBs auf 1 Jahr beschränkt werden, weniger nicht, es sei denn es wird durch Formulierungen wie etwa "zum Ausschlachten, defekt, für Bastler, oder ähnlich" schon beim Angebot kein funktionierendes Gerät versprochen.

Für Privatverkäufer (privat an privat) gilt das nicht, es muß hierfür aber ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß es ein Privatverkauf ohne jegliche Gewährleistung ist.

In der Praxis kaufte ich bei einem von Ihnen geschilderten Händler bestimmt nichts. Selbst mit Rechtsschutzversicherung wäre es mir den Ärger nicht wert.



Carpe Diem!

OhWeh



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 16.07.08 11:09.
Thema Autor Klicks Datum/Zeit

Verbraucherrecht (Themenfremd?)

JC_4 1404 15. Juli 2008 18:50

Das Ikea-Prinzip

Robert Fritzen 866 15. Juli 2008 20:26

Re: Das xxxx-Prinzip

JC_4 852 15. Juli 2008 20:44

Re: Das xxxx-Prinzip

René 729 16. Juli 2008 10:18

Gewährleistung ist nicht abwälzbar

OhWeh 876 16. Juli 2008 11:07



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