zum Laserschutz der aktuellen Zeiss Behördengläser Fero-D 16, 17, 18, 19, da diesbezüglich offenbar immer noch Verwirrung herrscht - und nicht nur in diesem Forum.
Der Laserschutz ist unterschiedlich verbaut, bei den D17, 18, 19 okularseitig und beim D16 objektivseitig. In beiden Fällen gilt es, das Glas nach Entfernung desselben hinsichtlich der Fokuslage neu einzurichten (ebenso nach Entfernen der Strichplatte). Das D16 muß darüberhinaus neu kollimiert werden.
Bei den Ersteren sitzt der Filter in der Blende zwischen Okular und Prisma - nach dem Ausbau hat sich an der Konstruktion nichts geändert, so daß hier auch keine irgendwie gearteten Blenden erforderlich wären. Bei den D16 geht eine Vergrößerung der Streulichempfindlichkeit nach dem Entfernen der Laserfilter theoretisch und praktisch gegen Null und es gibt auch hier keine speziellen Blenden. Um die Sache aber zu perfektionieren behilft man sich einer sehr einfachen, aber naheliegenden Lösung - derer sich auch Zeiss bedient.
Da bei diesen Gläsern die Fokussierung durch die Augen geschieht, orientiert sich die Naheinstellgrenze am Zustand der Augen und am Lebensalter - weil, wie von mir an anderer Stelle bereits bemerkt, ja auch hier der ´Steiner´sche Autofokus´ verbaut ist - aaarghhhh - keep down, what a f(u)cking shitstorm !!! - Klammer war nötig wegen des Filters ;-)
Anyway - bei mir war die Naheinstellgrenze bei Fokussierung auf unendlich einmal bei ca. 10 Metern - vor vielen, vielen Jahren - und nun liegt sie bei guten 20 Metern - aber es ist ja auch ein Fernglas und kein Nahglas ....
Im Übrigen rate ich bei dieser Glegenheit die Prismen zu reinigen, da es insbesondere bei den D16 kaum ein Glas ohne mehr oder weniger Beschlag auf den Prismen gibt - der Laserfilter läßt so einiges im Trüben, was nach dessen Entfernung sichtbar wird. Auch die Strichplatten sind in der Regel trüb - wobei man diese ja sowieso mit entfernt.
In diesem Sinne ...