Beim Wiederverkauf macht es aber Probleme. Es ist ganz klar eine Wertminderung. Sie können sich ja auf die Hinterbeine stellen und ein Austauschglas während der Reparaturzeit anfordern! Würde ich tun. Sie müssen dazu wahrscheinlich lediglich einen Mietvertrag unterzeichnet zurückschicken. Ich erlebe es immer wieder, dass auch bei teurer Optik so geschlampt wird, bei praktisch allen Firmen, deren Produkte ich nutze.