Die angeführten med. Argumente sind in unserem Kontext völlig irrelevant. Bei ihnen geht es darum, ob der Patient eine Einschränkung im täglichen Leben erlebt oder die Gesellschaftsfähigkeit beeinträchtigt ist (Erkennen von Verkehrsschildern etc.). Das sind vergleichsweise grobe Messlatten.
Es mag also sein, dass kleine Astigmatismuswerte für sich als med. nicht korrekturbedürftig gelten. Wenn aber jemand sowieso eine Sehhilfe benötigt, ist die Sichtweise eine andere. Die med. Abwägung zur Verordnung einer Sehhilfe ist nicht mehr notwendig.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass eine astigmatische Fehlkorrektur um 0,25cyl große Unterschiede in der Schärfewahrnehmung bewirken kann. Und abseits meiner persönlichen Erfahrungen: Die typische Anpassung einer Brille erfolgt mithilfe von Sehtests beim Augenoptiker oder -Arzt, mithilfe von Vorher-Nachher-Vergleichen. Man kann Korrekturen kleiner Astigmatismuswerte einfach als das individuell optimale Ergebnis von Sehtests interpretieren, die von Profis moderiert werden.
Daher bin ich überzeugt, dass diejenigen, die zusammen mit ihrer sphärischen Korrektur eine Korrektur ihrer kleinen Astigmatismuswerte erhalten, den Schärfeverlust am Fernglas als einschränkend bemerken werden, wenn sie es ohne Brille benutzen. Und darum geht es doch.