Quote
Ja - die Freigängerkatzen richten immense Schäden an.
Tu quoque = „du aber auch“ oder – 4.klässler*innen „ätsch selber!“.
Exampeliritio:
Hm, Du darfst, nein musst weniger süppeln“
Tu-quoque-Argument wäre:
„Du säufst selbst täglich Bier und musst ja wohl im Thema besser die Stiefel ruhig halten!“
Ein Tu-quoque-Argument will, versucht die Aussage des GegenĂĽbers Substanz zu stehlen, da er selbst den eigenem Anspruch nicht genĂĽgt.
Hat das Einfluss auf den Wahrheitsgehalt der vorgebrachten Aussage ??? Nö.
Ein Tu-quoque-Argument ist keine Entkräftung der zuvor vorgebrachten Aussage in einer Diskussion.
Zurück zum Vierbeiner: Landeshundegesetz §2 und das Thema ist durch - die Rechtslage ist eindeutig und bedarf somit keiner weiteren Diskussion.
Und sonst so, alles gut soweit?
Sortierten Sonntag noch..................