Moin,
es handelt sich sicherlich in der geschilderten Form mehr um einen Einzelfall.
Tatsache ist aber, dass hölzerne Hochstände Eigentum des jeweiligen für das Gebiet zuständigen Jagdpächters sind
und nicht von Fremden benutzt werden dürfen !
Da solltest Du also einen Bogen darum machen.
Wenn Du aber auf freiem öffentlichem Feld oder Wald Astrobeobachtung oder Wildbeobachtung machst,
ist dies selbstverständlich in jeglicher Form erlaubt.
(Wenn ein Jagdgeselle Dich in der Dunkelheit auf einer Lichtung für ein Wild hält und feuert, ist es aber grenzwertig, wer da Schuld ist. ;-)
Letztlich bewegen sich aber z.B. auch Millionen Hundebesitzer im Dunklen mit Ihren Hunden
auf Feld und Wiese und keinen darf das stören und tut es auch nicht.
Der ist halt ein Spiesser, unwissend oder hatte einfach schlechte Laune.
P.