Wasserdichte Ferngläser kann man nicht öffnen, richtig?
Ich habe ein wasserdichtes Fernglas erworben und es war sofort defekt. Ich habe es daher nach Rücksprache dem Händler nach Berlin zurückgeschickt. Zum Versand habe ich exakt die Verpackung gewählt, mit der das Teil auch geliefert wurde.
Jetzt reklamiert der Versender, daß ich einen Glasbruch verantwortet habe.
Meine Frage hat also nichts mit Optik zu tun, sondern mit der Verpackung. Darf ich nicht davon ausgehen, daß ich beim Rücksenden die gleiche Verpackung einsetze und muß ich jetzt dafür gerade stehen?
Laut Versender war die Verpackung äußerlich nicht zerstört, denn dann wäre es ja ein Problem der Post.
Andreas Senft