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Re: Reparatur von Hensoldt Bw-Ferngläsern

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Gunnar
07. April 2010 06:30
Ich sehe da keinen Rechtsanspruch, auch keinen moralischen Anspruch, denn vermutlich war ein weitergehender Service nicht im Vertrag, sonst würde die Bundeswehr ja nicht ausmustern.
Darf ich vermuten, dass der nicht vorhandene Service eingepreist war?
Wie heißt es so schön, man bekommt, was man bezahlt.
Gunnar
Thema Autor Klicks Datum/Zeit

Reparatur von Hensoldt Bw-Ferngläsern

Dipl.-Ing. Univ. Bernd Kischa 6127 06. April 2010 22:02

Re: Reparatur von Hensoldt Bw-Ferngläsern

Gunnar 2056 07. April 2010 06:30

Re: Reparatur von Hensoldt Bw-Ferngläsern

Jan Münzer 4036 07. April 2010 07:17

Fuer "Umme" geht es nicht ...

Holger Merlitz 1686 07. April 2010 08:16

...aber auch gegen Bezahlung ist es wohl kein Geschäftsfall.

Jan Münzer 2040 07. April 2010 09:16

Re: Reparatur von Hensoldt Bw-Ferngläsern

Werner Jülich 1991 07. April 2010 10:28



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