Ich sehe da keinen Rechtsanspruch, auch keinen moralischen Anspruch, denn vermutlich war ein weitergehender Service nicht im Vertrag, sonst würde die Bundeswehr ja nicht ausmustern.
Darf ich vermuten, dass der nicht vorhandene Service eingepreist war?
Wie heißt es so schön, man bekommt, was man bezahlt.
Gunnar