Die Steigerung der Helligkeit und die Kontrastverbesserung (wegen des durch höhere Transmission verminderten Streulichts) dürfte in diesem Falle auf die von Swarovski vor ca. 2 bis 3 Jahren eingeführte verbesserte Verspiegelung der Prismen und in geringerem Maße auf die verbesserte Vergütung der Linsenoberflächen zurückzuführen sein.
Die Transmissionssteigerung durch die neue Swarobright-Vergütung spielt sich pro Linsenfläche nur im kleinen Nachkommabereich ab und dürfte für das Gesamtsystem kaum mehr als ca. 1-2% ausmachen. Aber die neue dichroitische Prismenverspieglung bringt gegenüber der früheren Aluminiumverspieglung schätzungsweise gut 5% bis evtl. sogar 8%. Das ist schon gut sichtbar.
Auf den Verpackungen der Ferngläser mit dieser neuen Vergütung und Verspiegelung sollte die Aufschrift „Swarobright” in Verbindung mit einem farbig schillernden Band zu finden sein. Jedenfalls ist das so bei den Swarovski-Kompaktferngläsern: Ich besaß sowohl ein knapp 3 Jahre altes Swarovski Pocket 8x20 B der Vorversion als auch eines der neuen Swarobright-Version, und nur bei letzteren stand „Swarobright” auf der Verpackung. Auch da war in der Bildhelligkeit ein deutlicher Unterschied sichtbar, und das neuere Glas wirkte trotz identischer Optikkonstruktion brillanter.
Anlaß zur Reklamation dürfte das aber nicht sein, denn wenn Ihr Fernglas um 2 Jahre älter ist, dann hatten Sie wohl das Pech, es kurz vor Einführung der neuen Vergütung und Verspiegelung gekauft zu haben. Es handelt sich dann also in der Tat um technischen Fortschritt im Zuge der Weiterentwicklung und verpflichtet den Hersteller natürlich nicht zu Rücknahme und Austausch gegen ein neues Modell. Auch ein Käufer eines Autos, das kurz danach durch ein Nachfolgemodell ersetzt wird, kann vom Hersteller nicht den Austausch gegen das neue Modell fordern.
Walter E. Schön