Da als Voraussetzung „gleiche Güte“ angegeben war, darf man annehmen, daß im Falle schlechter Güte beide zu vergleichenden Ferngläser einen gleich großen unscharfen Fleck als Bild der Lichtquelle erzeugen. Dann verhalten sich aber die Flächenhelligkeiten beider Ferngläser zueinander genauso wie im Falle gleich scharfer Bilder. Die richtige Argumentation Ihres ersten Beitrags gilt dann genauso auch hier.
Walter E. Schön