... wenn es sich um ein Angebot handelte, das seriös beschrieben wird. Ich habe noch nie irgendein Produkt bestellt, nur um es einfach nur kennenlernen zu können (wie es z.B. MC schon mehrfach getan hat), also mit der bereits feststehenden Entscheidung, es wieder zurückzuschicken.
Aber hier ist es anders. Hier bewirbt ein skrupelloser Händler ein Produkt nicht versehentlich mit einer unmöglichen Wahnsinnseigenschaft, sondern in der offensichtlichen Absicht, den unbedarften Kunden übers Ohr zu hauen, mit mehreren völlig unhaltbaren Versprechungen. Ich habe das gemerkt, und auch die meisten hier im Forum würden darauf nicht hereinfallen. Aber die Zahl der technisch Unbedarften ist vielfach größer, und unter denen wird es eine Menge geben, die dieses Fernglas kaufen und auf tolle Leistung hoffen werden.
Genau diesen Betrug am naiven Kunden will ich stören und möglichst sogar unterbinden. Das kann ich aber nur, wenn ich Beweise habe, dass die in Aussicht gestellten Eigenschaften nicht z.B. als Folge eines Druckfehlers, sondern bewusst maßlos gefälscht wurden. Diesen Beweis werde ich erbringen können, wenn ich ein solches Fernglas erhalte und nachweisen kann, dass und wie sehr hier in der Werbung gelogen wurde.
Dass dies der Firma Kosten verursachen wird, geht nicht zu Lasten der Allgemeinheit. Im Gegenteil wird diese durch mein Eingreifen hoffentlich künftig vor solchen Lügnern geschützt, wenn ich erreichen kann, dass die Firma diese irreführende Werbung künftig unterlässt. Die der Firma entstehenden, gemessen am Umsatz mit diesem Produkt sehr geringfügigen Kosten aufgrund meiner Bestellung und Rückgabe bringen EUROtops nicht in Schwierigkeiten. Sie sind sogar viel zu klein, um als Strafe für den vorsätzlichen Betrug am Kunden angesehen werden zu können.
H. Krämer