denn der Gesetzgeber gesteht Ihnen genau dies zu. Das Gesetz soll auch der Gleichstellung von Internethandel und Fachgeschäften dienen. Denn sonst müßten Sie ja quasi die Ware ja im Fachgeschäft kennenlernen, die Sie dann günstig im Onlineshop kaufen.
Daß das eine zusätzliche Belastung für Onlinehändler ist und Sie sicher nicht freut, ist klar. Daß es zu höheren Online - Preisen führt auch. Aber beides nimmt der Gesetzgeber im Sinne eines fairen Wettbewerbs in Kauf.
In wie weit daß sein muß, wenn überhaupt keine Kaufabsicht besteht und daß mit diesem Gesetz auch mißbrauch betrieben wird (immer das neuste Fernglas kostenfrei für den Urlaub, danach zurück), steht auf einem anderen Blatt Papier. Damit wird sich der Gesetzgeber wohl auch nochmal beschäftigen müssen.
Grüße
R.K.