Quote
Hat man als Kunde eigentlich Anspruch in so einem Fall sein Exemplar repariert zu bekommen?
BGB437+439, Garantiebedingungen mal durch lesen.
Davon ab, die Frage, ob einsenden oder nicht einsenden, kannst an sich nur du beantworten. Wenn es dich nicht stört und du es als rein kosmetischen Fehler ansiehst............ dann lass es.
Wenn ICH besorgt darüber wäre, dass wenn ich es einsende eine Verschlimmbesserung retour bekäme, würde ICH kein Glas bei einem solchen Hersteller erwerben,
oder ihn über den Streitzeitstrahl so lange an den Kragen über seine Verpflichtung ziehen, bis er mir ein 2.tes dazu legt :)