Wer einen Kunden nicht expliziet darauf hinweist, daß es Einschränkungen beim Beobachten mit Brille ( Sehfeld) und ohne Brille (Überhub) geben kann, muß sich meiner Meinung nach einen Beratungsfehler vorwerfen lassen. Leica und Swarovski können bei Bedarf etwas nachjustieren, aber natürlich nur in Grenzen. Ich bin nicht davon überzeugt, daß ein Händler einen eventuellen Rechtsstreit gewinnen würde, wenn auch das nicht reicht.
Werner Jülich