Da würde ich aber als OnlinHändler bei unseren Gesetzen lieber kein Risiko eingehen und mein Angebot anders formulieren!!!
"Preis noch nicht bekannt" oder "Preis auf Anfrage", wäre MIR da sicherer.
Immerhin ist das eine sichtbare "Auszeichnung" und die AGBs sind erst in 2. Schritt zu finden.
Es geht ja nicht um Logik, sondern um Recht :-)
Abmahnungen sind schnell gemacht... und immer ein Ärgernis!
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mit "weitsichtigen" Grüssen
pepe