19. März 2012 12:19
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Die von Ihnen (und nur von Ihnen!) angegebenen 15mm Pupillenabstand widersprechen allen Angaben, die ich im Internet finden konnte und schon zitiert habe, nach denen dieses "KOMZ"-Fernglas absolut brillenuntauglich sei. Nun steht jetzt Aussage gegen Aussage, und Sie können schlecht gleichzeitig Richter und Partei sein.
Belegen Sie bitte endlich diese Angabe mit den 15mm (ab Auflage Brille natürlich) auf einer zweifelsfreien Art.
Marc Champollion