.... sind es Plattformen, nicht mehr und nicht weniger.
Selbst die Löschung des " Betrügers" ist doch keine Pflicht.
Auf Grundlage des Verdachtsmomentes muss eBay nicht tätig werden, rein eigenes Ermessen.
Das gilt für eBay selbst, PayPal und Co.
Diese kindlichen Sicherheitsformulierungen helfen im Ernstfall = 0.
Fühlen sich gut, sind sie aber nicht.
Juristisch tätig wird dort niemand, warum auch.
Das muss der Geschädigte leider selbst tun.