gersi schrieb:
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> Das BGH Urteil ermöglicht für den Verkäufer nur
> das Klagerecht...nicht das Recht Recht !
Paypal suggeriert dem Käufer aber das er unter dessen Obhut steht und ihm im Zweifelsfalle nichts passieren kann, dem ist aber nicht so, oder steht irgendwo in den Richtlinien von paypal das sie im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung auch die Kosten des Mandanten übernehmen?
Paypal ist ein nettes Geschäftsmodell, im Ernstfall aber unwirksam.
Andreas