................ das wird dann eine zähe Angelegenheit. Was willst du ihm für einen Tatbestand vorwerfen? Er hat lediglich bisher deine Anzeige für seine verwendet. Außer der unerlaubten Verwendung deine Bildrechte steht wenig an. Sofern er ein Glas nach Beschreibung veräußert und den Kaufvertrag erfüllt, kommt am Ende wenig dabei heraus.
Das das Glas dann ggf. nicht der Beschreibung entsprechen wird/kann, ist eine andere Baustelle.
Der aktuelle Bieter ist rechtmäßiger Vertragspartner, sollte der Verkäufer nun die Auktion abbrechen kann der aktuelle Bieter Schadensersatz fordern. Auch eine zähe langwierige Sache.
Langer Atem und willig seine eigene Lebenszeit zu investieren wären gute Voraussetzungen diesen Leuten die Grenzen auf zu zeigen. Ebay kümmert das fast = 0, solange der Rubel rollt. Und hier liegt m.E. das Problem, welches aber keiner so schnell lösen wird.