nach BGB 434 ein Teil der Beschaffenheit, auf die sich beide Parteien vereinbart haben.
Wie diese lt. Aussagen Leicas ausschaut und der Käufer dem Merkmal der Aussage nach die Forderung der Leistungserfüllung gegenübersteht,
dürfte klar sein.
Das ganze auf Sachmängel und deren Spitzfindigkeit eines § abzuwälzen ist viel zu müßig, den würde ich anders bei kommen.
Diese "Qualität" ist ein Witz über den ich nicht lachen könnte, sie ist eine Frechheit und grenzt schon an verarsche PUNKT.