hallo herr schön!
zu 1. richtig, daß ohne die genaue formvorgabe (brilliantschliff) die frage nicht (in meinem sinne) beantwortbar wäre. auch wenn es mittlerweise im sprachgebrauch "abgenuddelt" ist, aber ein brilliant im eigentlichen sinne meint wirklich eindeutig einen diamanten (und nur diesen) in genau dieser (brilliantschliff) geschliffenen form, da ja nur da der effekt auf den meine frage hinausläuft, vorhanden ist! haben sich hier definitionen im edelsteinhandel geändert?
zu 2. hier bin ich gespannt daß mit ihnen dann später nochmal zu erörtern. ich ging bisher davon aus, daß der lichteinfallswinkel bis mindestens 180 grad (entsprechend einer normalen "fassung" eines brillianten im ring o.ä. die bündig abschließt) "zulässig" ist. was ist ihre meinung zum maximalen lichteinfallswinkel ?
mein mond- und laterneneinwurf zielte darauf ab herrn ebersbächers buchrecherchen auf die fährte "dichroismus" bzw. pleochroismus zu lenken... ;-) (wo er doch so schlau ist)
lg matthias