Herr Champollion ist zu allen Themen immer sehr schnell mit Antworten zur Stelle. Aber leider denkt er oft nicht vor, sondern erst nach dem Schreiben ernsthaft nach. So wohl auch hier.
Es ist keineswegs so, dass die Garantie grundsätzlich vom Erstkäufer auf spätere Besitzer übergeht, und es gibt dafür auch keine gesetzliche Grundlage. Ich kenne zahlreiche Produkte, bei denen die Garantie ausdrücklich auf den Erstkäufer begrenzt ist. Das könnte eventuell auch bei dem Hensoldt-Fernglas der Fall sein. Was der Händler oder private Verkäufer eines Gebrauchtgeräts zur Garantieleistung durch Dritte (hier: durch den Hersteller) verspricht, nützt Ihnen nichts; entscheidend ist, was Hensoldt beim Erstkauf des Fernglases zugesagt hat - und das hat Herr Champollion bestimmt nicht geprüft. Fragen Sie doch lieber bei Zeiss in Wetzlar nach. Hensoldt ist von Zeiss übernommen worden und daher als Rechtsnachfolger zuständig.
Da bei Zeiss-Ferngläsern die Garantie vom Erstkäufer auf spätere Eigentümer übergeht, dürfte das
vormutlich auch bei Hensoldt der Fall sein. Aber
sicher können Sie sich erst sein, wenn Sie dort nachgefragt haben.
Advokat