Es ist so, wie ich es geschrieben haben, wenn Sie sich die Mühe machen, genau zu lesen: wenn die garantie nicht ausdrücklich nur für den ERSTEIGENTÜMER GILT - DER DANN NATÜRLICH IN DER GARANTIE-URKUNDE UND/ODER AUF DER RECHNUNG NAMENTLICH ERWÄHNT WERDEN MUß (WAS ABER ÄUßERST SETEN SEIN DÜRFTE), GILT DIE GARANTIE FÜR DEN GEGENSTAND, UNABHÄNGIG DAVON, WER IHN GERADE BESITZT.
MC