Ich konnte nicht wissen, daß Tobias S. nicht im Besitz der Garantiekarte war - was streng genommen nicht mal notwendig ist, denn die Garantie ist ja nicht zwingend davon abhängig, daß man eine Garantiekarte hat - WENN zweifelsfrei feststeht, daß es sie gibt (die garantie). Vor allem, wenn eine solche Herstellergarantie 30 Jahre lang besteht und an Hand der Seriennummer leicht das Herstellungsdatum eruiert werden kann. Mir ist es nämlich mit einem Zeiss-Fernglas passiert. Freilich gibt es immer noch das Restrisiko, der Gegenstand wäre Hehlerware. Daher sollte man sich beim Hersteller VOR dem Kauf informieren, ob das Fernglas etwa als verloren oder gar gestohlen gemeldet ist, sonst könnte es passieren, daß man "Probleme" bekommt.
Die Frage war aber, ob eine Gerätegarantie ÜBERTRAGBAR sei, und meine Antwort war und bleibt korrekt: im Prinzip ja.
MC