Dominique schrieb:
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Quote
Als Privatverkäufer verkauft man bei EBay
> grundsätzlich ohne jede Gewähr und auch die
> Beschreibung kann für Gebrauchtware somit immer
> nur subjektiv sein.
>
> Und was soll das heißen ?
> Nichtjuristen verstehen das sehr oft falsch!
Ich finde das auch ein wenig weit hergeholt. Denn auch wer als Privatverkäufer einen offensichtlichen und vor allem auf Nachfrage zunächst ausgeschlossenen Mangel verschweigt (gersi hat das Frage- und Antwortspiel sehr schön beschrieben), muss für den Mangel dann geradestehen.
Ich stelle die Fragen auch so, dass jeder Laie sie beantworten können muss. Wenn ich dann eine Antwort bekomme, die so ähnlich lautet wie: die Frage ist mir zu speziell, bitte nehmen sie von einem Kauf/Gebot Abstand, dann weiß ich, dass ich es nicht unbedingt mit einer Person zu tun habe, der ich vertrauen kann.