Bei allem Respekt, Dominique, das ist Wunschdenken. Es ist kein Mangel, nicht mal ein verdeckter. Du vermischt Markenanspruch mit Gesetz.
Ich sehe keinen Mangel an dem Glas, der einen Anspruch auf Reparatur ableiten ließe. Es geht um Kulanz, und die würde ich einfordern, genau mit Deinen Argumenten - ohne die unzutreffende Gesetzeskeule. Das Kabelbeispiel passt schon, selbst wenn die Lüsterklemmen statt Lötstellen verwenden würden, da kannste nix machen, auch wenn B&W oder Piega draufsteht.
Mir dem Risiko übrigens, ein geöffnetes und vielleicht am Ende schlechter dastehendes Glas zurück zu bekommen (Fingerabdrücke, Fussel,...).