Sehr geehrter Herr Schnurr -
es ehrt Sie, wenn altgriechische Denker die Maxime Ihres Handelns bestimmen helfen. Und auch, dass Sie sich bewusst mit den jagdlichen Gepflogenheiten auseinander setzen mögen. Daher bitte ich Sie, diese Gedanken auch und vor allem in den Ihnen in der Freizeitausübung nahe stehenden Kreisen zu verbreiten und wirken zu lassen.
Die meisten hier im Forum Beiträge schreibenden Fernglasnutzer freuen sich, mit ihren fernoptischen Preziosen auch ab und an einen Greifvogel zu sehen, zu bestimmen sowie sich an seinem majestätischen Erscheinen zu delektieren - je schärfer, konstrastreicher, Sehfeld füllender desto erhabener.
Aber was meinen Sie, warum wir Regionalkoordinatoren von www.ornitho.de die Nutzer unseres Meldeforums dazu anhalten, die Brut hinweisenden Greifvogelbeobachtungen ( int. Brutzeitcodes B3 - B9, C10 - C16 ) als 'geschützte Beobachtung ' einzutragen - was bedeutet dass die punktgenaue Verortung nur den RKs, den Artspezialisten sowie den Fachbehörden (UNB, ONB, Vogelschutzwarten) vorbehalten bleibt?
Einfach weil es in den jagdlichen Kreisen immer noch üblich und hoffähig ist, sich der ' Konkurrenz ' der Greif- ääh: Raubvögel durch Nest ausschiessen oder Fallenfang zu entledigen.
Klar - die Grünröcke sind beileibe & gottlob nicht alle so und Sie scheinen sich der Verantwortung ja auch bewusst. Aber allein ein einziger schiesswütiger Jagdgenosse mit defizitär ausgebildeter Großhirnrinde kann z.B. bei Wanderfalken die Schutzbemühungen mehrerer Jahre zunichte machen.
Von den atavistischen Ritualen der Mittelmeeranreiner können Sie sich unter www.komitee.de mal ein Bild machen (z.B. mit halbautomatischen Waffen in ziehende Schwarzstorchgruppen reinhalten - wie heldenhaft und waidmännisch …) Sorry - aber das ist ihre Klientel.
Waidmannsheil
Manfred Gunia