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FrankB
Das Glas entspricht nach Aussage des Herstellers nicht dem Fabrikstandard. Rückabwicklung des Kaufs oder Austausch gegen einwandfreie Neuware ist in meinen Augen der einzig Weg mit Anstand aus dieser Situation herauszukommen.
Dreimaliges Nachbesserungsrecht nach dem Gesetz. Danach erst Rückgabe.
Aber wo ist das Problem? Es gibt keines. Der Hersteller sagt ohne Diskussionen: schick es her, wir erledigen das. Besser geht es doch nicht.
Wenn ich einem Kunden sage: Entschuldigung, das hätte nicht passieren dürfen, wir erledigen das, dann ist das kein Grund zur Beschwerde - finde ich. Noch dazu wenn der Hersteller das Glas noch nicht mal gesehen hat, nicht weiß, was der Händler damit gemacht hat.
Carpe Diem!
OhWeh