FrankB schrieb:
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> Wie kann sich der Verkäufer entblöden zu
> behaupten, das Glas sei "absolut neu"? Da er das
> nicht wissen
kann, muss man mutmaßen, dass
> er damit eine vorsätzliche Täuschung des Kunden
> rechtfertigen will.
Das ist doch Unsinn. "Vorsätzliche Täuschung des Kunden"? Wie denn, wo denn, was denn? Wenn der Verkäufer das Glas von Nikon als neues Fernglas geliefert bekommen hat und es noch nicht an jemanden verliehen hatte, z.B. um es über das Wochenende auszuprobieren, kann er doch wohl behaupten, das Glas sei "absolut neu"? Denn er muss doch davon ausgehen können, dass die Produkte, die ihm von einem knochenseriösen Hersteller wie Nikon geliefert werden, Neuware sind und nicht Retouren oder B-Ware.
Ich kann ja verstehen, dass man als Kunde heutzutage misstrauisch ist, gerade angesichts der Geschehnisse der letzten Monate bei einem alteingesessenen deutschen Automobilhersteller, aber dem Verkäufer eine "vorsätzliche Täuschung des Kunden" zu unterstellen, geht entschieden zu weit.