Hans schrieb:
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> FrankB schrieb:
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> > Wie kann sich der Verkäufer entblöden zu
> > behaupten, das Glas sei "absolut neu"? Da er
> das
> > nicht wissen
kann, muss man mutmaßen,
> dass
> > er damit eine vorsätzliche Täuschung des
> Kunden
> > rechtfertigen will.
>
> Das ist doch Unsinn. "Vorsätzliche Täuschung des
> Kunden"? Wie denn, wo denn, was denn? Wenn der
> Verkäufer das Glas von Nikon als neues Fernglas
> geliefert bekommen hat und es noch nicht an
> jemanden verliehen hatte, z.B. um es über das
> Wochenende auszuprobieren, kann er doch wohl
> behaupten, das Glas sei "absolut neu"? Denn er
> muss doch davon ausgehen können, dass die
> Produkte, die ihm von einem knochenseriösen
> Hersteller wie Nikon geliefert werden, Neuware
> sind und nicht Retouren oder B-Ware.
Eben das ist der Punkt. Er trifft eine Annahme und verkauft sie als Wahrheit. Hat er das Glas geprüft - Nein! Die vergurkte Schraube beweist, dass mit dem Glas etwas nicht in Ordnung ist. Allein um keinen falschen Eindruck zu erwecken, schickt ein seriöser Händler seinem Kunden umgehend ein vorher geprüftes, einwandfreies Glas und nimmt sich den Lieferanten zu Brust. Andernfalls er er einfach ein Hökerer, den niemand braucht. Wer das Geld seiner Kunden nimmt ohne die Qualität seiner Ware geprüft zu haben, sollte sich nicht Händler nennen.