Geehrter Gunnar,
Sie schrieben: “Unsere deutschen Arbeitsrichter haben den Firmen beigebracht, dass Personal vorzuhalten zu teuer ist, also wird nur ungefähr soviel Personal vorgehalten, wie in einer Schwächeperiode gebraucht wird. Ich war lange genug in Deutschland verantwortlich, das ist manchmal schon seltsam, welchen negativen Einfluß Arbeitsgerichte auf die Arbeitsplätze haben”.
Da habe ich noch ein Wenig nachgedacht. Ist es in Deutschland nicht so, dass Arbeitsrichter nur ins Spiel kommen wenn es einen Konflikt gibt zB. zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, oder Gewerkschaft?
Ich stelle mir vor, Firmen können und dürfen doch selber bestimmen ob sie mehr Personal anstellen wollen. Die wissen selber doch sehr gut dass Personal sehr teuer ist. Das brauchen sie doch nicht beigebracht zu bekommen von Arbeitsrichtern? In den Niederlanden ist es so dass wenn Firmen ( grosse ) Zahlen von Arbeitnehmern entlassen wollen – meist bei Reorganisationen - Arbeitgeber und Gewerkschaften eine Lösung suchen ( viel verhandeln – in den Niederlanden heisst das: Het Poldermodel ) Wenn die Verhandlungen ernsthaft stagnieren kann der Richter entscheiden wie man vorgehen muss.
Vielleicht kommt meine Frage nur daher, weil ich nicht richtig verstanden habe was in den deutschen Verhältnissen ein Arbeitsrichter ist.
Freundlichen Gruss,
Dick van den Berg