............. da sollte man noch einmal drüber nachlesen.
Das Verbraucherrecht Richtlinie 2011/83/EU ist einer der Rechte, die dem Umsetzungsgesetz aller EU Staaten unterliegt. Demnach, weil unser BGB im von mir genannten Passus nicht angepasst, geändert wurde, müsste eigentlich der § zur Übernahme der Kosten wie er bei uns gültig ist, der Richtlinie entsprechen. Und daher auch für GB gelten.
Ohne juristische Gewähr, aber angemerkt.